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Das Buch Exodus

22

Haftung für fremdes Eigentum

6 Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.
7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.
8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.
9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,
10 dann soll ein Eid beim Namen des Herrn Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.
11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.
12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.
13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.
14 War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.