Das Buch Levitikus
7
Das Heilsopfer
11 Für das Heilsopfer, das man für den Herrn darbringt, gilt folgendes Gesetz: 12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerten, mit Öl vermengten Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Feinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist. 13 Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit dem Heilsopfer als Dankopfer darbringen. 14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man mit dem Erhebungsritus dem Herrn darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt. 15 Das Opferfleisch des Schlachtdankopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben. 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden; 17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers dann noch übrig bleibt, soll am dritten Tag verbrannt werden. 18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende keine Annahme. Es wird ihm nicht angerechnet und ist untauglich und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen; 20 wenn aber jemand im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem Herrn gehört, soll er aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 21 Wenn jemand mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den Herrn geopfert wird, soll er aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden.
|