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Das Buch Levitikus

13

Der Aussatz an Kleidern

47 Zeigt sich Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,
48 ein Gewebe oder Gewirke aus Leinen oder Wolle, oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,
49 so ist das ein Fall von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Gewirke oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.
50 Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.
51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Übel auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Gewirke, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.
52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Übel zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.
53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Übel sich auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,
54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.
55 Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rückseite vor.
56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Übel nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Gewirke abreißen.
57 Sollte aber das Übel auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Übel weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.
58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Gewirke oder das Ledergerät, auf dem das Übel nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.
59 Das ist das Gesetz für den Fall von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Gewirke oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären.