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Das Buch Levitikus

27

Die Ablösung von Gelübden und Weihegaben: 27,1-34

Sonderfälle

26 Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehört, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf; denn es gehört schon dem Herrn.
27 Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Schätzwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.
28 Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem Herrn.
29 Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; man muss es töten.
30 Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfrüchten abzuziehen ist, gehört dem Herrn; es ist etwas Heiliges für den Herrn.
31 Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen.
32 Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem Herrn geweiht, jedes zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht.
33 Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden.